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BAföG-InfosRückzahlung des BAfög-Darlehen
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BAföG Vom BAföG haben wohl die meisten Abiturienten, Azubis und Studenten schon etwas gehört. Doch wie genau steht es um ...

1. Antragstellung
2. Berechnung
3. weitere Möglichkeiten der Förderung
4. Unterstützung im Ausland
5. zusätzliche Bankdarlehen
6. Rückzahlung
7. BAföG-Ämter?


Wann und wie erfolgt die Rückzahlung? (§ 18, 18a/b BAföG)
Das BAföG stellt ein zinsloses Darlehen dar. Darüber hinaus ist die Rückzahlung für nach dem 31.03.2001 begonnene Ausbildungsabschnitte auf 10.000 € (einschließlich etwaiger Teilerlasse oder Nachlässe) begrenzt. Die erste monatliche Rate von mind. 105 € ist 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zu bezahlen. Die Raten sind für drei Monate zusammen per Lastschrift zu entrichten. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Übersteigt das monatliche Einkommen nicht 960 €, kann eine Aussetzung der Rückzahlung beantragt werden. Diese Einkommensgrenze erhöht sich, wenn ein Ehepartner oder Kinder zu versorgen sind.
Wer übernimmt die Einziehung der Rückzahlung?
Die im Rahmen des BAföG gewährten Staatsdarlehen werden zentral vom Bundesverwaltungsamt, Eupener Str. 125, 50933 Köln eingezogen. Etwa ein halbes Jahr vor dem Rückzahlungsbeginn erhält jeder ehemalige BAföG-Empfänger einen sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid". In diesem Schreiben werden die Darlehenshöhe, die Ratenrückzahlungen und die Fälligkeitstermine festgelegt.

Achtung!
Anschriftenänderungen sind bereits vor dem Einsetzen der Rückzahlungspflicht dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen.
Gibt es Möglichkeiten zum Erlass der Darlehensschuld? (§ 18, 18a/b BAföG)
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht einen Tilgungserlass für den Darlehensanteil der Förderung vor. Bedingungen sind neben einem schnellen oder erfolgreichen Studium soziale Umstände. Es können ggf. auch mehrere Erlassbedingungen zugleich geltend gemacht werden.
Darlehenserlass ist möglich ...
für die besten 30% der Prüflinge eines Abschluß-Jahrganges
25% innerhalb der Förderungshöchstdauer
20% innerhalb von 6 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
15% innerhalb von 12 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
für besonders Schnelle
Wer 4 Monate früher abschließt, bekommt 2.560 € erlassen.
Wer 2 Monate früher beenden kann, bekommt 1.025 € erlassen.
für die Kinderbetreuung
Die Rückzahlung wird auf Antrag für jeden Monat erlassen, in dem ein Kind unter 10 J. erzogen oder ein behindertes Kind betreut wurde.
aus finanziellem Unvermögen
  1. Auf Antrag wird Nicht-/Geringfügig-Verdienenden das Darlehen in Höhe der für diese Zeit festgelegten Raten erlassen.
  2. Für die vollständige oder teilweise Tilgung vor der Fälligkeit werden zwischen 8% und 50,% dieses Betrages erlassen.
auf Grund besonderer Bedingungen
Opfer politischer Verfolgung in der DDR wird unter den in § 60 Nr. 2 BAföG genannten Umständen ab 1991 geleistetes Darlehen erlassen.
bei vorzeitiger Tilgung
Für eine teilweise oder vollständige Tilgung vor Einsetzen der Rückzahlungsfrist bzw. während der Rückzahlungsphase werden individuelle Erlasse gewährt.

Ist eine Freistellung möglich?
Wer während der Rückzahlungspflicht wenig verdient, braucht auf nach Beantragung beim Bundesverwaltungsamt keine Rückzahlungen zu leisten, sofern das bereinigte Monatseinkommen im Antragsmonat die Freibeträge (Darlehensnehmer 960 Euro, Ehepartner 480 Euro, Kinder je 435 Euro) nicht übersteigt.
Betrug beim BAföG-Antrag
Die Ämter für Ausbildungsförderung und das Bundesfinanzministerium machen sich mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft auf gegen unrechtmäßige BAföG-Empfänger vorzugehen. Anlass ist die Vielzahl verschwiegener Vermögenswerte der Leistungsbezieher.
Dabei bleiben Ersttäter, die einen Schaden von unter 1.000 euro; verursachten, in der Regel straffrei. Das Verfahren wird nach Begleichung der Schadenssumme wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dagegen können Verfahren wegen Schäden bis 2.500 € gegen Auflage eingestellt werden. Höhere Schäden können einen Strafbefehl oder eine Anklage nach sich ziehen. Wer bereits straffällig geworden ist oder sich nicht reumütig zeigt, kann sogar zu 90 Tagessätzen Geldstrafe (Eintrag ins Führungszeugnis) verurteilt werden.
BAföG Teil 7 / 8 »
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· Bundesministerium für Bildung & Forschung (BMBF)
· Bundesverwaltungsamt: BAföG-Rückzahlung
· gebührenfreie BMBF-Hotline: 0800-22 36 341
· bafoeg-antrag.de
Stand: 10.12.2006


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  BUCH-TIPP
Bafög aktuell 2001
Dieses Studenten-Ser-vice Heft entschleiert auf 160 Seiten das Bafög. Zahlreiche Bei-spielfälle und Muster-rechnungen machen es besonders anschaulich.
Bafög aktuell 2001

Bundesausbildungs-
förderungsgesetz

DTV, 2001
Das Bafög auf 249 Seiten. Diese Sonder-ausgabe ist die 26. Auflage.
Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG 2001/02
GEW, 2001
Diese Broschüre richtet sich an SchülerInnen und StudentInnen. Ge-setzestexte und Be-rechnungsbeispiele für die Antragstellung.
Bafög 2001/02

BAfög- Rückzahlung leicht gemacht
Bock, 2001
Thomas Rath verrät Tipps und Tricks und gibt viele Beispiele zur Bafög-Antragstellung und -Berechnung.
BAfög- Rückzahlung leicht gemacht. Tipps, Tricks, Beispiele

Mein Recht auf BAföG
DTV, 2003
Erst im Juli 2003 veröffentlichten Ulrich Ramsauer und Michael Stallbaum den neuen Ratgeber. Beschrieben wird u.a. über den Anspruch, den Antrag und die Erstreitung von Bafög.
Mein Recht auf BAföG

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