Bedeutung und Leistungen wichtiger Versicherungen inkl. entsprechender Versicherungsrechner werden auf diesen Seiten vorgestellt. Hier wird im Besonderen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung eingegangen.
Rente bei Berufsunfähigkeit oder nur Rente bei Erwerbsunfähigkeit?
Seit 01. Januar 2001 sieht das Sozialgesetzbuch nur noch drei Renten wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbungsunfähigkeit vor. Unterschieden wird nunmehr die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", die "Rente wegen voller Erwerbsminderung" und die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ...
Bei Berufsunfähigkeit erhalten jedoch nur vor dem 02.01.1961 geborene Anspruchsberechtigte eine Rente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nur weniger als sechs Stunden täglich im Beruf arbeiten können. Jüngere Arbeitnehmer haben wie Selbstständige keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Die Ausgaben für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind bei der Einkommensteuer als Sonerausgaben abzugsfähig. Zusammen mit anderen Versicherungen ist ein Höchstbetrag festgelegt von 2400 Euro für Selbstständige bzw. 1500 Euro für Arbeitnehmer und Beamte.
Berufsunfähigkeitzusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeitzusatzversicherung, kurz BUZ, ist dazu gedacht Versicherte bei Berufsunfähigkeit von den Beiträgen von wichtigen Versicherungen zu entlasten. Es gibt dementsprechend zum Beispiel Berufsunfähigkeitzusatzversicherungen für eine Kapitallebensversicherung oder auch für die private Rentenversicherung. Im Vertragsfall übernimmt die BUZ-Versicherung die Beiträge für die zugehörige Hauptversicherung bis deren Laufzeit endet oder der Versicherungsfall eintritt. Die Leistungen der Hauptversicherung werden auch bei Einsetzen der Berufsunfähigkeitzusatzversicherung wie bei Vertragsbeginn vereinbart gezahlt.
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