Bedeutung und Leistungen wichtiger Versicherungen inkl. entsprechender Versicherungsrechner werden auf diesen Seiten vorgestellt. Die gesetzliche Krankenversicherung wird auf dieser Seite behandelt.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann sich als die älteste deutsche Sozialversicherung ansehen, sie existiert seit 1883. Ihre Aufgabe ist es einerseits die Gesundheit der Versicherten zu erhalten bzw. sie zu verbessern, andererseits ist sie dafür gedacht, die Gesundheit der Versicherten im Krankheitsfall wiederherzustellen ...
Die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten ist zu jeweils einem Drittel in den Allgemeinen Ortskrankenkassen und in den zehn Ersatzkassen versichert, die übrigen Mitglieder gehören den 200 Betriebskassen, den 20 Innungskassen, den landwirtschaftlichen Kassen, der Kanppschaft oder der Seekasse an.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist einkommensabhängig. Wessen Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze liegt (Derzeit beträgt diese 46800 Euro Jahresbruttoverdienst. Wer nach einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze eigentlich wieder versicherungspflichtig wird, kann jedoch in der bestehenden Privatversicherung bleiben.), der hat die Möglichkeit sich entweder freiwillig über eine gesetzliche Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung zu versichern. In beiden Fällen übernimmt der Arbeitgeber für Arbeitnehmer und Angestellte die Hälfte des Versicherungsbeitrages, beim privaten Versicherungsschutz jedoch maximal die Hälfte des gesetzlichen Höchstbetrages. Selbstständige, Beamte und Studenten haben generell die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV.
Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die derzeit noch unter bestimmten Umständen gewährte Mitversicherung von Ehepartner und Kinder. So kann einj Kind bspw., wenn es ohne Erwerb ist bis zum 23. Lebensjahr und wenn es sich in Ausbildung befindet bis zum 25. Lebensjahr durch die Familienversicherung eigene Beiträge zur Krankenversicherung sparen. Studierende Kinder über 25 können sich bis zum 27. Lebensjahr zu einem kassenübergreifend nahezu einheitlichen Studententarif freiwillig gesetzlich versichern.
Im Gegensatz zur Privatversicherung erhält ein gesetzlich Versicherter keine Rechnung vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt / Krankenhaus und der Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung. Versicherte können eine schriftlcihe Aufschlüsselung der für sie abgerechneten Kosten einfordern.
Neben der Kostenübernahme für medizinische Vorsorge und Behandlungen gehört auch die Rehabilitation zu den Aufgaben der Krankenversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird die angegliederte Pflegeversicherung aktiv. Für Frauen gibt es zusätzlich finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft. Sie erhalten neben der ärztlichen Behandlung auch Hebammenhilfe, Entbindungsgeld und Muterschaftsgeld. Wem die Übernahme der Kosten sowohl im allgemeinärztlichen als auch im zahnärztlichen Bereich oder in Bezug auf Prävention und Rehabilitation wichtig ist, der kann sich über eine
Krankenzusatzversicherung in diesen Bereich privat versichern.
Die GKV beruht auf dem Prinzip des sozialen Ausgleichs. So entspricht die Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung den finanziellen Möglichkeiten. Für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wird jedoch ein fiktives Mindesteinkommen angenommen und nicht nach den tatsächlichen Einkünften kalkuliert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass diese Versicherung unabhängig von niedrigen oder hohen Alter, vom Familienstand, vom Geschlecht und auch unabhängig vom guten oder schlechten, selbstverschuldeten oder unverschuldeten Gesundheitszustand berechnet wird. Dementsprechend umstritten ist dieses Solidaritätsprinzip; Überalterung, teure Gerätemedizin und Medikamente tragen zur Diskussion bei.
In den letzten Jahren wurden erste Versuche unternommen, die gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren. Diverse Einschnitte bzw. Eigenleistungen der Patienten wurden zunächst gesetzlich verankert. 2004: Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent jedoch maximal 10 Euro zu Medikamenten, volle Zahlung der Sehhilfen, Zuzahlung von 10 Euro für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr im Krankenhaustag, Erhebung einer quartalsweisen Praxisgebühr von 10 Euro bei jedem Nicht-Hausarztbesuch ohne Überweisung. 2005: Erhebung von 0,9 Beitragspunkte für den Zahnersatz. 2006: Beitragserhöhung für kinderlose Versicherte.
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