Bedeutung und Leistungen wichtiger Versicherungen inkl. entsprechender Versicherungsrechner werden auf diesen Seiten vorgestellt. Auf dieser Seite wird die Wohngebäudeversicherung vorgestellt.
Reiseversicherung, die Kombi aus Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung und Reiseunfallversicherung
Für eine Reise, egal ob Urlaubreise am Mittelmeer oder Geschäftsreise in London, können sich verschiedene Versicherungen bezahlt machen. Das wäre z.B. eine Reiserücktrittskostenversicherung, falls die Reise nicht angetreten werden kann; eine Reisegpcäkversicherung, falls das Gepäck Schaden nimmt; eine Auslandskrankenversicherung, falls der Reisende im Ausland eine Krankheit oder Verletzung erleidet; falls dem Versicherten im Urlaub einen Unfall widerfährt ...
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt Kosten, dir durch den Nichtantritt einer Reise entstanden sind, also z.B. Stornierungsgebühren. Ersatz wird von der Versicherung geleistet sofern für den Reiserücktritt ein trifftiger Grund angebenen werden kann, etwa eine schwere Krankheit, ein Unfall oder natürlich der Tod des Reisenden bzw. eines Angehörigen. Auch wenn der Versicherte einen Sachschaden am Eigentum oder Heim z.B. durch Diebstahl, Feuer oder Überschwemmung erlitten hat, können die Reisekosten bzw. die Rückreisekosten erstattet werden. Über eine Zusatzklausel der Reiserücktrittskostenversicherung können auch weitere Reisedienstleistungen versichert werden, etwa Ausflug, Tagestour, Safari, Schiffsrundfahrt etc.
Die Reisegepäckversicherung bietet Schutz für finanziellen Schaden am Reisegepäck inkl. Digitalkamera und Camcorder, jedoch exklusive Bargeld und Dokumenten. Sie wird aktiv bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust, etwa durch Unfall bzw. Transportmittelunfall oder durch Feuer, Sturm, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmung, höhere Gewalt. Auch auf Diebstahl und Raub erstreckts ich die Haftung der Reisegepäckversicherung, nicht jedoch auf das Liegenlassen, Hängenlassen oder Stehenlassen von Gegenständen sowie auf Sachschäden durch Beschlagnahme oder Krieg. Die Versicherung ersetzt den Zeitwert der zerstörten oder verlorenen Gegenstände, d.h. den Neuwert abzüglich der altersbedingten Abnutzung. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten von der Reisegepäckversicherung übernommen.
Bei einer Reise ins Ausland deckt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung lediglich im Europäischen Wirtschaftsraum und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen mit der BRD die Kosten für notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Eine private Auslandskrankenversicherung gilt dagegen weltweit. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt auch einen Krankenrücktransport oder die Überführung im Todesfall bzw. die Bestattung im Ausland. Sie kann als Bestandteil einer Reiseversicherung, als Ergänzung für die Gesetzliche Krankenversicherung bzw. als Komponente für eine Private Krankenversicherung oder als Einzelversicherung abgeschlossen werden.
Eine Reiseunfallversicherung kann nur für Deutschland oder gar nicht abgeschlossene Unfallversicherung ergänzen bzw. ersetzen. Als Versicherungsfall gilt eine unfallbedingte körperliche oder geistige Invalidität sowie der unfallbedingte Tod. Einmalleistungen oder Renten können vereinbart werden.