Bedeutung und Leistungen wichtiger Versicherungen inkl. entsprechender Versicherungsrechner werden auf diesen Seiten vorgestellt. Auf dieser Seite wird auf die Rentenversicherung vorgestellt.
Private Rentenversicherung zur Ergänzung der staatlichen Rente
Neben der gesetzlich geregelten Absicherung im Rentenalter wird die private Altersvorsorge immer bedeutender. Die Beiträge werden über eine längere Zeit, im Idealfall vom Beitritt ins Berufsleben an, gezahlt ...
Mit diesem Kapitalstock können Überschüsse erwirtschaftet werden. Diese Kapitalüberschüsse werden zu 90 Pozent an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Als garantierte Mindestverzinsung für die ausgezahlte Rente werden aktuell für Neuverträge 2,75 Prozent angesetzt.
Der Versicherungsfall, also das Eintrittsalter in die private Rente, kann ein beliebiges Rentenalter gewählt werden. Je nach persönlicher Biographie ist eine Rentenversicherung sinnvoll, bei der die Rente ab dem 55., 60., 65. oder 67. Lebensjahr gezahlt wird. Häufig wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, so dass die private Rente über den Tod des versicherten Rentners bzw. der Rentnerin hinaus an die Erben (Ehepartner bzw. Kinder) bzw. an vertraglich festgehaltene Versicherungsnehmer (Lebenspartner, Geschwister, beliebige Begünstigte) gezahlt wird.
Für die private Rente gelten im Gegensatz zur gesetzlichen Rente andere steuerliche Bestimmungen. Die Besteuerung für eine private Rente entfällt lediglich auf den Ertragsteil - dafür können für nach 2005 geschlossene Neuverträge zur Rentenversicherung die Beiträge nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Als Sonderformen für die private Rentenversicherung können die staatlich geförderte Riester-Rente und die steuerlich begünstigte Rürup-Rente (auch Basisrente) angesehen werden.
Versicherungen mit ähnlichem Ziel: Altersvorsorge, private Rente