Bedeutung und Leistungen wichtiger Versicherungen inkl. entsprechender Versicherungsrechner werden auf diesen Seiten vorgestellt. Hier wird im Besonderen auf die Unfallversicherung eingegangen.
In Deutschland gibt es nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung über die Arbeitgeber ihr Mitarbeiter für berufliche Unfälle versichern. Daneben gibt es auch die private Unfallversicherung, die Versicherte in der Freizeit schützen ...
Beim sogenannten Freizeitunfall leistet die Unfallversicherung auch bei durch den Versicherungsnehmer selbst verursachten Unfällen weltweit. Ein Versicherungsfall ist die unfallbedingte körperliche bzw. geistige Invalidität oder der unfallbedingte Tod binnen einen Jahres nach dem Unfall. Für Kinder sind sogar auch Unfallversicherungen abschliessbar, die bei krankheitsbedingter Invalidität die zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen. Durch die Gliedertaxe wird sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen bei Verlust einzelner Glieder (Finger, Hand, Bein etc.) die Unfallversicherung aktiv.
Bei einigen Unfallarten steht die private Unfallversicherung in der Regel nicht in der Verantwortung. Dazu gehören unter anderem Unfälle durch Bewußtseinsstörung, durch Infektion oder durch Vergiftung.
Neben einmaligen Zahlungen kann auch eine lebenslange monatliche Rente (auch bekannt als Invaliditätsrente) Vertragsgegenstand sein. Ebenso können weitere Leistungen wie etwa Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld mit in eine Unfallversicherung eingeschlossen werden. Unfallversicherungen können auch mit einer Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden.
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