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Versicherungen sind wichtig, da sie uns vor unvorhergesehenen unüberschaubaren Kosten bewahren können. Allerdings sollte man sich die Zeit nehmen, die notwendigen Versicherungen individuell auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber verpflichtet Fahrzeughalter zum Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung kommt für mit dem versicherten Fahrzeug Dritten (nicht fahrläßig) zugefügte Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf; Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind nicht dagegen abgedeckt. Der Deckungsschutz gilt für den Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer/Insassen.
Empfehlenswert ist eine Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme. Die Prämie sollte jährlich bezahlt werden; bei halb- oder vierteljährliche Zahlung wird oftmals ein Zuschlag verlangt. Rabatte gibt es u.a. für Wenigfahrer, Frauen, Singles oder für bestimmte Berufsgruppen. Bei der Beitragsbrechnung werden Fahrzeugart/Fahrzeugstärke ("Typenklasse"), Nutzungsart (privat/gewerblich), die Regionalklasse (abhängig von Unfall-Anzahl und - Schwere im Zulassungsbezirk), Ihre schadensfrei gefahrene Zeit/Praxis (" Schadenfreiheitsklasse") berücksichtigt.
 
Schadenfreiheitsklassen
245% = M
230% = 0
155% = S
140% = 1/2
100% = 1   
  85%  = 2 
70% = 3
60% = 4
55% = 5
55% = 6
50% = 7
45% = 9
40% = 12
35% = 16
30% = 22
Quelle: huk24

Kasko-Versicherung
Durch die Teilkasko ist das Fahrzeug und sein fest installtiertes Zubehör (z.B. Kindersitze oder Hifi-Elemente) versichert bei:

- Brand oder Explosion
- Entwendung/Diebstahl und unerlaubten Gebrauch durch Fremde
- unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe), Pferden, Nutzvieh
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß
- Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Marderbiß.

Übernommen werden die Kosten des Abschleppens, der Reparatur sowie der Be-schaffung von Ersatzteilen. Zu prüfen ist, ob diese Kosten den Wiederbe-schaffungswert nicht übersteigen. Nicht versichert sind dagegen Verschleißschäden, Brems, Betriebs- oder reine Bruchschäden, Schäden durch grobe Fahräßigkeit oder mutwillig herbeigeführten Schäden.
  Die Selbstbeteiligung liegt zwischen 150 - 300 €. Schadenfreiheitsklassen und Schadenrückkauf gibt es nicht. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Typenklasse: 10-40 spiegelt die Diebstahlgefahr und Reparaturfreundlichkeit wieder.

Die Vollkasko übernimmt neben selbstverschuldeten auch (mut- oder böswillig) durch Dritte herbeigeführte Schäden (z.B. Kratzspuren) an Ihrem Auto. Der Beitrag richtet nach der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung (empfohlen werden ca. 300 €) und den schadenfreien Versicherungsjahren ("Schadenfreiheitsklasse").
Oftmals ist die Vollkasko-Versicherung nur unwesentlich teurer als die Teilkasko.

Verkehrsrechtschutzversicherung
Übernommen werden:
    - die Erwirkung von Schadenersatz für einen erlittenen Schaden
    - die Verteidigung in Bußgeldverfahren
    - die Verteidigung in Strafverfahren
    - die Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen aus Kfz-Verträgen
    - die rechtliche Vertretung in Steuer- und Abgabenangelegenheiten
    - die rechtliche Vertretung vor Verwaltungsbehörden und -gerichten
Ohne Anwalt geht bei unklarer Rechtslage nach einem Verkehrsunfall oder Führerscheinentzug fast nichts. Wer nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben will und für wen der Führerschein wichtig ist, sollte sich über den Abschluß einer Verkehrsrechtschutzversicherung Gedanken machen.
... € 45 - 90 pro Jahr

weitere Auto-Versicherungen
Insassen-Versicherung
Diese Versicherung deckt innerhalb der EU bzw. dem europäischen Ausland Schäden ab, die Fahrer und Insassen beim Be- und Entladen, beim Ein- und Aussteigen oder während einer Fahrt erleiden. Sie zahlt auch wenn kein Verschulden vorliegt, also z.B. bei Wildunfällen), bei Fahrerflucht oder wenn der schuldige Fahrer nicht versichert und mittellos ist; nicht jedoch bei Vorsätzlichkeit, Fahruntüchtigkeit durch Rauschmittel, unberechtigtem Fahren. Ihre Leistungen umfassen: Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Invaliditäts- oder Todesfallsleistungen.

Mallorca-Police
Sie ist eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland angemietete, oft zu niederig versicherte, Pkw.

Schutzbrief
Die "Verkehrs-Service-Police" schützt den Versicherungsnehmer und berechtigte Insassen in verschiedenen Notlagen. Es gibt "Inlandsschutzbriefe", "Auslandsschutzbriefe" für das Europa inkl. den außereuropäischen Mittelmeerländern und Kombinationen.
Aufwendungen bei Pannen, Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen, Diebstahl (Fahrzeug inkl. Gepäck/Ladung) und weiteren Notlagen werden erstattet.


Versicherungen - Teil 3 / 4 »

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