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UrlaubsmaengelUmgehende Reklamation allein ermöglicht eine Rück-erstattung bei objektiven Mängeln. Bei der Anzeige sollten fünf Grundregeln unbedingt beachtet werden. Die Rück-zahlung erfolgt prozentual nach der "Frankfurter Tabelle".
Mangel oder Unannehmlichkeit?
Mängel
Mängel liegen vor, wenn die tatsächliche Reise von in den verbindlichen Angaben aus Prospekten, Verträgen und Verkaufsgesprächen erheblich abweicht, d.h. wenn diese Leistungen nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise erbracht werden. Für den Veranstalter besteht eine Erfüllungspflicht, so dass auch Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Ausfälle einzelner Pflichten aus dem zugesagten "Eigenschaf-ten-Bündel" oder die Verletzung der Informations- und Aufklärungspflichten als Reisemangel gelten.
Unannehmlichkeiten
Als Unannehmlichkeiten sind neben ortsüblichen Gegebenheiten folgende Ereignisse "hinzunehmen":

• Flughafen: 4h-Verspätung, 2h-Wartezeit auf das Gepäck, keine Reiseleitung
• Hotel: Handtuch-Mangel, Ameisen/Spinnen, 30min. Warten im Speisesaal
• Ort: übliche Strandverschmutzung durch Badende, ...

5 Grundregeln
I Reklamieren beim Reiseveranstalter - nicht bei der Hotelrezeption
II Beschreibung (Photo/Film, Zeugen) vom Reiseleiter unterschreiben lassen
III Frist zur Behebung setzen
IV Reklamation innerhalb von 4 Wochen als Einschreiben mit Rückschein
V Achtung: Nach 6 Monaten verfallen jegliche Ansprüche!

"FRANKFURTER TABELLE"

Unterbringung
allg. Abweichungen vom Buchungsobjekt 10 - 25 %
abweichende Lage (Strand, City) 05 - 15 %
abweichende Unterbringung (Hotel statt Bungalow) 05 - 10 %
Doppel - statt Einzelzimmer 20 %
zu kleines Zimmer / ohne Balkon 05 - 10 %
kein "Meerblick" 05 - 10 %
kein (eigenes) Badezimmer / WC 15 - 25 %
keine Klima-Anlage 10 - 20 %
Schäden im Zimmer (Wandrisse, Nässe) 10 - 50 %

Service
mangelhafte Sanitär-Anlagen (Toilette, Bad, Warmwasser) 15 %
defekte Klima-Anlage 10 - 20 %
kompletter Service-Ausfall 25 %
mangelnde Reinigung 10 - 20 %
Lärmbelästigung am Tag 05 - 25 %
Lärmbelästigung bei Nacht 10 - 40 %

Verpflegung
kompletter Ausfall 50 %
nicht genügend warme Speisen 10 %
verdorbene/ungenießbare Speisen 20 - 30 %
Selbstbedienung (statt KellnerInnen) 10 - 15 %
"Essen in Schichten" 10 %
Schmutz an Geschirr oder Besteck 10 - 15 %

Sonstiges
kein oder nur ein vermutzter Swimmingpool 10 - 20 %
verschmutzter Strand 10 - 20 %


Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert ("Frankfurter Tabelle").
Wir können jedoch keine Gewähr übernehmen.


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