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Autobahn |
| Fahrverbot |
| Punkte |
Wenden oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung / rückwärts - in einer Ein- oder Ausfahrt - auf Seitenstreifen - auf durchgehender Fahrbahn |
1 Monat |
50 100 150 |
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Seitenstreifen befahren | |
50 | |
Parken auf Autobahnen / Kraftfahrtstraßen | |
40 | |
Fahrzeugmängel |
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Punkte |
Beleuchtungseinrichtungen am Tage nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit » mit Gefährdung / Sachbeschädigung |
10 20 / 25 |
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Reifenprofil unter 1,6 mm versch. Größen/Profile auf einer Achse » als Halter dennoch Inbetriebnahme zugelassen |
50 75 |
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mangelhaftem Zustand des Kfz / Anhängers (z.B. Bremsen, Lenkung, Verbindungen) » als Halter dennoch Inbetriebnahme zugelassen |
50 75 |
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Fahrzeugsicherheit |
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Punkte |
höchstzul. Höhe, Breite, Länge des Kfz überschritten » als Halter dennoch Inbetriebnahme zugelassen |
50 75 |
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Ferienreiseverordnung |
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Punkte |
Fahrzeug wurde länger als 15 Minuten gefahren » als Halter eine Fahrt angeordnet bzw. zugelassen |
40 100 |
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Fußgänger |
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Punkte |
Fußgängerbereich befahren |
20 |
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an einem Fußgängerüberweg: - Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht - Heranfahren mit unmäßiger Geschwindigkeit - überholt |
50 50 50 |
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im Haltestellenbereich: - Behinderung - Gefährdung |
40 50 |
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Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und werden regelmäßig überprüft. Wir können jedoch keine Gewähr übernehmen. |
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