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TV & Radio - Rundfunkgebühren der GEZ
Ab Anfang April 2005 wickelt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ, 50656 Köln) nebend em Einzug der Rundfunkgebühren auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ab. Für Rundfunkgeräte fallen unterschiedliche monatliche Kosten an. Besitzer eines Fernsehers zahlen 17,03 €, egal ob sie zusätzlich ein Radio bereithalten oder nicht. Wer nur über ein Radio verfügt, zahlt 5,52 €.

Legitimation im Rundfunkstaatsvertrag

Befreiung von der GEZ-Gebühr
Befreiungsberechtigt sind prinzipiell nicht bei den Eltern lebende BAföG-Empfänger. Jedoch sollte sich auch wer kein BAföG erhält und über ein entsprechend niedriges Einkommen verfügt um eine Befreiung bemühen; es gibt Regelungen für die Anerkennung von Härtefällen.
Wer während der Studienzeit bei den Eltern lebt und lediglich über ein dem anderthalbfache des Eckregelsatzes der Sozialhilfe entsprechendes Einkommen verfügt, für dessen Rundfunkgeräte fallen keine Gebühren an, sofern die Eltern ihrerseits Geräte angemeldet haben.

Befreiungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung erteilt. Rückwirkend ist keine Anerkennung einer Berechtigung möglich; es wird keine Rückzahlungen geben.

GEZ: Rundfunkgebühren
GEZ: Befreiung von Rundfunkgebühren

Der Antrag auf "GEZ-Befreiung"
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen mit abzugeben: Kopien zur Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung, Auszüge vom Mietvertrag, Angaben zu Kindergeld und/oder BAföG, aktuelle Verdienstbescheinigungen, aktuelle Studienbescheinigung, sonstige Einkommensnachweise.
Im Mehrpersonenhaushalten oder Wohngemeinschaften werden i.d.R. die Einkünfte aller Mitbewohner zusammenzurechnen. Bei Wohngemeinschaften ist es u.U. auch möglich die Wohnfläche auf die Bewohner zu teilen; die Einkommen werden dann getrennt betrachtet.
Eine Gebührenbefreiung wird für zwölf Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

PDF-Antrag: Antrag auf Befreing von der GEZ-Gebühr

Notwendige Unterlagen zur Gebührenbefreiung
BAföG-Bescheid, u.U. als Ablehnung amtliche Bestätigung
Einkommen Nachweis für 12 Monate
finanzielle Unterstützung durch Eltern, Partner, ... periodisch
Immatrikulationsbescheid der HS SS oder WS
Kindergeld 1 Beleg
Mietvertrag: Objekt, Mieter, Miete Kopien
Wohngeld Kopie
Haftpflicht & Hausrat Kopien

Sozialtarif zum Telefonieren
Wer von der GEZ-Gebühr befreit wurde, kann ebenso wie BAföG-Empfänger, einen Sozialanschluss ber Telekom beantragen.

Details zum Sozialtarif


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Auch für Studenten sind Versicherungen wichtig.

Besonders im Bereich Altersvorsorge gilt: Mit kleinen Beträgen früh starten, lohnt sich!
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