Umgehende Reklamation allein ermöglicht eine Rück-erstattung bei objektiven Mängeln. Bei der Anzeige sollten fünf Grundregeln unbedingt beachtet werden. Die Rück-zahlung erfolgt prozentual nach der "Frankfurter Tabelle".
Mangel oder Unannehmlichkeit?
Mängel Mängel liegen vor, wenn die tatsächliche Reise von in den verbindlichen Angaben aus Prospekten, Verträgen und Verkaufsgesprächen erheblich abweicht, d.h. wenn diese Leistungen nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise erbracht werden. Für den Veranstalter besteht eine Erfüllungspflicht, so dass auch Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Ausfälle einzelner Pflichten aus dem zugesagten "Eigenschaf-ten-Bündel" oder die Verletzung der Informations- und Aufklärungspflichten als Reisemangel gelten.
Unannehmlichkeiten Als Unannehmlichkeiten sind neben ortsüblichen Gegebenheiten folgende Ereignisse "hinzunehmen":
Flughafen: 4h-Verspätung, 2h-Wartezeit auf das Gepäck, keine Reiseleitung Hotel: Handtuch-Mangel, Ameisen/Spinnen, 30min. Warten im Speisesaal Ort: übliche Strandverschmutzung durch Badende, ...
5 Grundregeln
I
Reklamieren beim Reiseveranstalter - nicht bei der Hotelrezeption
II
Beschreibung (Photo/Film, Zeugen) vom Reiseleiter unterschreiben lassen
III
Frist zur Behebung setzen
IV
Reklamation innerhalb von 4 Wochen als Einschreiben mit Rückschein
V
Achtung: Nach 6 Monaten verfallen jegliche Ansprüche!