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Wir haben für euch hilfreiche Tipps für die Existenzgründung zusammengestellt. Für eure eigene Recherche haben wir zahlreiche Links zum Thema Selbstständigkeit bzw. Firmen- oder Unternehmensgründung ausgewählt.
Was sind meine Ziele?
Im ersten Schritt sollte das Ziel der Existenzgründung konkretisiert werden. Wichtig ist dabei eine postive und damit eine motivierende Formulierung. Folgende Fragen können dabei als Leitfaden dienen:

· Welcher Zustand, welches Ereignis soll erreicht werden?
· Woran wird das erreichte Ziel erkennbar sein?
· Wann, wo und mit wem soll das Ziel erreicht werden?
· Wie kann die Erreichung des Ziels beeinflusst werden?
· Mit welchen Schritten ist das Ziel erreichbar?

Es gibt diverse hilfreiche Tricks zum Erkennen der eigenen Vision:

· Welche drei Wünsche würde man sich von einer Fee erfüllen lassen?
· Wovon sollten Angehörige und Freunde auf der Beerdigung sprechen?
· Was würde man während einer gesponsorten Auszeit veranstalten?
· Wohin schweifen die Gedanken häufig ab?

Wo liegen meine Stärken?
Die Analyse der eigenen Fähigkeiten ist Grundvorraussetzung für die Selbstständigkeit. Unterschieden wird rein "fachliches" Know-How und Erfahrungen und für den Beruf geeignete Soft-Skills oder Talente. Die eigene Bewertung sollte durch eine realistische Beurteilung von Freunden und Bekannten ergänzt werden.

Wo liegen meine Schwächen?
Auch die eigenen Schwächen sollte man sich vor Augen führen (lassen). So läßt sich erkennen, ob die geplante Existenzgründung allein realisierbar ist, oder ob es ratsamer wäre sich einen Partner ins Unternehmen zu holen.

Welche Dienstleistung kann ich anbieten?
Die Beschäftigung mit Marktanalyse und Trendforschung zeigt, welche Dienstleistung gefragt ist bzw. sein wird. Derzeit klar erkennbare allgemeine Favoriten sind: Consulting & Coaching, Gesundheit & Wellness, Neue Medien, Reisen. Verbindungen zum eigenen Spezialgebiet sollten hier ansetzen.

Konkrete Beschreibungen zur Gestaltung und Finanzierung der Firmengründung werden in einem sogenannten Businessplan festgehalten. Dieser dient nicht nur zur eigenen Orientierung, sondern wird in der Regel auch von Banken und anderen Geldgebern verlangt. Auch die langfristigen Ziele (Marktposition oder Umsatz) des Unternehmens sollten in dem Businessplan festgehalten werden.

Welche Rechtsform wählen?
Nicht haftungsrechtliche Argumente allein sollten die Rechtsform entscheiden. Ebenso maßgeblich sollten die steuerrechtlichen Unterschiede sein. Zudem sind mit jeder gewählten Rechtsform diverse finanzielle und die Verantwortlichen persönlich betreffende Vor- und Nachteile festzustellen. Zusätzlich zur eigenen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Rechtsformen ist eine umfassende Beratung bei Rechts- oder Wirtschaftsexperten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung ratsam.
Wie finanzieren?
Zu diesem Thema möchte das Team von studserv.de einen Gastbeitrag von der Existenzgründungsberatung Torsten Montag, Autor des Gründerlexikons Existenzgründung mit System, veröffentlichen.
Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur
Arbeitslosengeld I Empfänger, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen, können bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur unter Beachtung folgender Voraussetzungen Gründungszuschuss beantragen. Der Existenzgründer muss noch für mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I haben. Außerdem darf innerhalb der letzten 2 Jahre kein Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) gezahlt worden sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Zuerst führt der zuständige Berater der Arbeitsagentur ein persönliches Gespräch mit dem Existenzgründer. Der Sachbearbeiter muss mit dem Antrag, den finanziellen Berechnungen sowie einer fachkundigen Stellungnahme durch die IHK oder einen Unternehmensberater zur Überzeugung gelangen, dass das geplante Vorhaben auch nach Ablauf der Förderung durch die Agentur fortbesteht bzw. existenzsichernd geführt wird. Stimmen alle Voraussetzungen, genehmigt der Berater den Zuschuss. Der Gründer erhält dann für weitere 9 Monate sein Arbeitslosengeld I und zusätzlich 300,- EUR pro Monat.

Was geschieht nach Ablauf des ersten Förderzeitraumes?
Nach Ablauf des ersten Förderzeitraumes kann auf Antrag des Gründers ein Zuschuss für weitere 6 Monate in Höhe von 300,- EUR gewährt werden.

Besteht nach der Selbständigkeit noch Anspruch auf ALG I?
Eine Anspruchsvoraussetzung für den Gründungszuschuss ist ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 90 Tagen. Diesen Anspruch kann sich der Gründer nicht für den Fall einer erneuten Arbeitslosigkeit aufheben. Jeder Tag an dem Gründungszuschuss gewährt wird, kürzt einen Tag des Arbeitslosengeldanspruchs. Positiv für den Gründer ist, dass der Gründungszuschuss weitergezahlt wird, auch wenn der Arbeitslosengeldanspruch durch Verrechnung verbraucht ist. Der Existenzgründer sollte den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung gleichzeitig mit dem Antrag auf Gründungszuschuss stellen, um seinen Anspruch auf ALG I zu erhalten.

Ist der Gründungszuschuss steuer- oder sozialversicherungspflichtig?
Der Gründungszuschuss unterliegt nicht der Einkommenssteuer und auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Ab dem Beginn des Anspruchs auf Gründungszuschuss endet die Versicherungspflicht über die Arbeitsagentur. Für die freiwillige Kranken- und Rentenversicherung gilt jedoch nicht der Gründungszuschuss als Bemessungsgrundlage, sondern der zu erwartende Gewinn.

Einstiegsgeld und ALG II
Arbeitslosengeld II Empfänger haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Förderung für ihren Weg in die Selbständigkeit zu beantragen. Diese Förderung wird als Einstiegsgeld bezeichnet. Einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld besteht allerdings nicht.
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum ALG II erbracht. Die Bemessung der Höhe ist lt. § 29 SGB II abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der jeweils maßgebende Regelleistung. Gemäß einer Arbeitshilfe zum Einstiegsgeld wird den Fallmanagern empfohlen, dass das Einstiegsgeld max. 100% der Regelleistung betragen soll. Grundsätzlich soll von einem Fördersatz von 50% der Regelleistung ausgegangen werden. Wobei sich für jedes zusätzliche Mitglied der Bedarfsgemeinschaft das Einstiegsgeld um weitere 10% der Regelleistung erhöhen soll.

Dauer des Einstiegsgeldes
Einstiegsgeld wird für höchstens 24 Monate gewährt. In der Praxis genehmigt der Fallmanager das Einstiegsgeld jedoch vorerst für 6 Monate. Besteht nach diesem ersten Förderzeitraum noch eine Hilfebedürftigkeit, kann die Förderung für einen weiteren Zeitraum gewährt werden.

Steuern und Sozialversicherung
Das Einstiegsgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer und auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Bezieher von Einstiegsgeld erhalten weiterhin ALG II und sind damit über die ARGE / Grundsicherungsamt in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert.

HinzuverdienstgrenzeDer Gewinn aus der Selbständigkeit muss der ARGE bzw. dem Grundsicherungsamt regelmäßig mitgeteilt werden. Ob der Gewinn über der Hinzuverdienstgrenze liegt, kann mit dem folgendem Onlinetool ermittelt werden: https://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner-hinzuverdienst-alg2.php


Fördermöglichkeiten für Studenten als Existenzgründer
Zunächst kommt es auf den Status des Studenten hinsichtlich des Arbeitslosengeldanspruchs bei der Arbeitsagentur an. Während des Studiums hat der Student keinen Anspruch auf ALG I oder II. Danach kann der Studi Anspruch auf ALG I oder II haben, was ihm der zuständige Berater der Agentur mitteilen wird.
Daraus ergeben sich drei verschiedene Möglichkeiten der Förderung:

1. Möglichkeit: Der Student hat noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I. Dann kann er, wie oben beschrieben, Gründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen.
2. Möglichkeit: Der Student hat Anspruch auf ALG II und beantragt dieses auch. Dann kann er, wie oben beschrieben, Einstiegsgeld beim zuständigen Grundsicherungsamt/Arge beantragen.
3. Möglichkeit: Dem Studenten stehen weder ALG I noch ALG II zu. Für diesen Fall gibt es keine allgemeinverbindliche Aussage. In diesem Fall hat jedes Bundesland eigene Förderprogramme aufgelegt.

Die einzelnen Förderprogramme kann der Existenzgründer unter folgende Adresse ermitteln: https://www.gruenderberatung24.de/foerdermittel.html

LINKS

Beratung
· Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWI)
· Exist = Existenzgründungen aus Hochschulen
· Gründerstadt
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