Ist für ein Studium im Ausland eine Förderung möglich? (§ 5, 16 BAföG)
Nach mindestens einjähriger Ausbildung in Deutschland können Studien-zeiten im EU-Ausland bis zum Studienabschluss gefördert werden.
Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit in- und ausländischer Hochschulen können für die jeweilige Dauer des Auslandsstudiums, unabhängig von einer vorherigen einjährigen Ausbildungszeit im Inland, gefördert werden.
Ausbildungen im Ausland, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU stattfinden, sind für zwei Semester bzw. aus besonderen Gründen für maximal fünf Semester förderungsfähig. Auslandsförderung ist ausserdem möglich, wenn die Auslandsausbildung dem Studium förderlich ist (Vertiefung von mindestens einjährigen Grundkenntnissen; teilweise Anrechenbarkeit auf die Inlandsausbildung) oder wenn der Aufenthalt z.B. für ein Praktikum oder für eine Hochschulkooperation mindestens ein Semester bzw. 12 Wochen dauert.
Achtung!
Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache werden immer vorausgesetzt.
Reine Auslandausbildungen können nicht von deutschen Auslandsämtern der BAföG-Ämter gefördert werden. Ausnahmen stellen lediglich Grenzpendler und Auslandsdeutsche dar.
Welche Auslandsaufenthalte werden gefördert? (§ 5, 16 BAföG)
Die ausländische Ausbildungsstätte muss Gymnasien ab Klasse 11 (bzw. 10), Berufsfach- und Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen entprechen. Nicht zulässing sind Abendgymnasien, Fachschulen und Berufsaufbauschulen.
Auslandspraktika ab zwölf Wochen können gefördert werden. Wichtig ist, dass diese für die Ausblidung erforderlich und förderlich sind. Zudem müssen die inländische Ausbildungsstätte und die zuständige Prüfungsstelle das Praktikum anerkennen.
Achtung!
Welche Förderungsbeträge stehen im Ausland zu? (§ 5, 16 BAföG)
Zusätzlich zu den Bedarfsätzen für auswärts wohnende Auszubildende gibt es Zuschüsse:
für notwendige Studiengebühren (bis ca. 4.600 € pro Studienjahr), sofern nur diese Hochschule für das Auslandssemester in Frage kommt.
für Reiseaufwendungen innerhalb Europas für eine Hinreise und Rückreise je Semester bzw. für je eine Hinreise und Rückreise bei einem Auslandssemester ausserhalb Europas.
für Zusatzbeträge für Krankenversicherungen nach §13a Abs. 1.
länderspezifische Zuschläge zwischen 60 und 450 Euro für förderungsfähige Studienaufenthalte außerhalb der EU.
Tipp!
Durch die im Ausland entstehenden höheren Kosten ist es möglich, dass auch jene Auszubildenden gefördert werden, die im Inland auf Grund des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung des Auslandsamtes der BAföG-Ämter erhalten können.
Wie läuft die Antragstellung für Auslands-BAföG ab? (§ 5, 16 BAföG)
Das Bundesministerium für Bildung & Forschung empfiehlt Anträge auf Auslandsförderung bei den Auslandsämtern der BAföG-Ämtern möglichst frühzeitig , also mindestens sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung, zu stellen. Für die Antragstellung wird Formblatt 6 (BAföG-Anträge) verwendet.
Zusammenfassung
Ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum im Ausland wird gefördert, wenn es für in den Ausbildungsbestimmungen gefordert ist. Zusatzbedingung ist, dass der Auslandsaufenthalt dem Ausbildungsstand dienlich ist; dies muss von der Hochschule anerkannt werden. Für Praktika außerhalb von Europa muss eine "besondere Förderlichkei" sein.
Erst im Juli 2003 veröffentlichten Ulrich Ramsauer und Michael Stallbaum den neuen Ratgeber. Beschrieben wird u.a. über den Anspruch, den Antrag und die Erstreitung von Bafög.