Die Bewerbung für die meisten Studienfächer wird direkt an die Hochschule gerichtet. Einige Fächer benötigen (noch) eine deutschlandweite Vermittlung über die ZVS.
Bewerbung
Um zum gewünschten Zeitpunkt mit dem Studium beginnen zu können, ist eine fristgerechte Bewerbung unerläßlich. Für das Wintersemester läuft der Annahmeschluß ab 2005 jährlich am 31. Mai aus (Ausnahme: Verlängerung bis 15. Juli bei diesjähriger Zeugnisaustellung). Bis 2005 endete der Bewerbungsschluss für das Sommersemester am 15. Januar; auch dieser Termin wird sich um sechs Wochen verschieben, so dass bereits Ende November Fristende zur Bewerbung für das kommende Semester sein wird.
Bisher lief die Bewerbung hauptsächlich per Brief ab. Mittlerweile ist die Bewerbung auch online per "AntOn" (Antragstellung online, sic!) möglich.
Bewerbungsschluss
Wintersemester: 31. Mai bzw. 15. Juli
Sommersemester: 15. Januar bzw. vorauss. 30. November
Rückmeldung
Die Rückmeldung der ZVS erfolgt zwischen August und September bzw. im Februar oder März. Entweder der Antrag auf ein bestimmtes Fach an einer bestimmten Hochschule wurde bewilligt, teilweise angenommen oder aber abgelehnt. Es ist möglich, dass die ZVS Studienbewerber an andere als die gewünscht(n) Hochschule(n) schickt, ebenso muss mit der Vertröstung auf ein späteres Studiensemester gerechnet werden.
Sollte bis Oktober/April noch kein Studienplatz zugeteilt worden sein, müssen gerichtliche Schritte veranlaßt werden. Sonst besteht kein rechtlicher Anspruch im jeweiligen Semester noch einen Studienplatz zu erhalten.
NC-Verfahren
Die ZVS verwendet wie die Hochschulen u.a. das Numerus-Clausus-Verfahren (NC), um Studienplätze an Abiturienten zu vergeben. Die Auswahl über die allgemeine Abitur-Note der Bewerber stellt jedoch nach Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes einen Eingriff in die freie Zugänglichkeit von Berufen ("Berufsrecht") dar. Auf dieser Grundlage lassen sich gerichtliche Überprüfungen einklagbar. Die jeweiligen Verwaltungsgerichte verlangen dann von den betroffenen Hochschulen eine Begründung für die NC-Kapazitätseinschränkungen. Begründetheitsmängel ermöglichen die nachträgliche Vergabe von Studienplätzen.
Widerspruch
Da ein Vorgehen gegen die ZVS eigentlich nie Erfolg hat, müssen, sobald der Ablehnungsbescheid der ZVS eingetroffen ist, Bewerbungen an in Frage kommende Hochschulen geschickt werden. Der Antrag richtet sich dann auf Zulassung zu einem "Studium ausserhalb der Kapazitäten". Wird auch dieser Antrag von der Hochschule abgelehnt, muss Widerspruch bis spätestens zum ersten Vorlesungstag eingereicht werden. Dieses Eilverfahren dient dem vorläufigen Rechtsschutz und soll vor Semesterbeginn eine vorläufige Zulassung erreichen. Über Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird jedoch häufig erst während des Semester oder gar bis zu den nächsten Semesterferien entschieden.
Ist zum Vorlesungsstart noch nicht einmal der Ablehnungsbescheid eingetroffen, kann trotzdem schon der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht gestellt werden. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, kann binnen 14 Tagen die Zulassung der Beschwerde beim zuständigen Oberverwaltungsgericht über einen Anwalt beantragt werden. Ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe wäre für Studenten sinnvoll.
Auf deinen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wird die Hochschule einen Widerspruchsbescheid erlassen. Wenn die Hochschule darin den Ablehnungs-bescheid bestätigt, muss innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Einmonatsfrist Klage auf Zulassung zum gewünschten Studiengang beim Verwaltungsgericht eroben werden. Andernfalls wird die Ablehnung unabhängig von der Entscheidung im Verfahren über die einstweilige Anordnung rechtswirksam.
Zu beachten ist, dass durch das Widerspruchsverfahren Kosten, d.h. Widerspruchgebühren, Gerichtskosten und Anwaltshonorare entstehen können. Belege über Papier-, Brief- und Telefonkosten sollten gesammelt und ebenfalls als Unkosten aufgeführt werden. Diese hat der Bewerber nämlich nur zu tragen, wenn er letztendlich keinen Studienplatz erstreiten konnte, anderfalls müssen ihm angefallene Kosten erstattet werden.
"Der schnelle Weg zur Effektivität. Bessere Ergebnisse, mehr Freizeit." Ute Herwig lehrt Studenten, wie sie für Studium und Freizeit Zeit gewinnen können.
Martin Scott geht Zeitproblemen auf den Grund und regt zur Selbstanalyse an. Themen sind u.a. die sog. Zeitfresser, wie Unterbrechungen, Meetings, Telefon, Krisen und Panik, Technische Störungen, Leuten hinterherjagen, Der Chef ... etc., mit denen der Autor ein neues Umgehen initiiert.