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StudiengebührenStudiengebühren, Studienkonten, Studienentgelt in Deutschland
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Seit einiger Zeit wird über die Einführung von Studienentgelten in verschiedenen Formen diskutiert. Einzelne deutsche Bundesländer haben bereits Modellversuche zur Erhebung von Studiengebühren bzw. zur Einrichtung von Studienkonten etabliert.

Im Ausland gibt es bereits seit einiger Zeit Modelle zur Finanzierung des Studiums durch die Studenten. Zur Unterstützung sind verschiedene Ansätze der staatlichen Beihilfe wie Studenten-Kredite zu finden.
ABC der Studienfinanzierung

Bildungsguthaben
Zur Diskussion stehende gebührenfreie Studienzeit. Darüber hinausgehende Semester werden gebührenpflichtig.

Nachlaufende Studiengebühren
Studiengebühren, die nach Beendigung eines Studiums zu bezahlen sind. Zur Begleichung der Gebühren notwendige, das Studium unter Umständen jedoch verzögernde Nebentätigkeiten, sollen so vermieden werden.

Studienbeitragsdarlehen
Studienbeitrag oder Studiengebühr, die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Begriffe für die von ihren Studenten erhobenen Gebühren gefunden. Die entsprechenden Darlehen von nationalen oder regionalen Banken werden z.B. Studienbeitragsdarlehen oder Studienkredit genannt.

Studiengebühren
Unmittelbar von der Hochschule für ein Semester bzw. ein Studienjahr erhobene Gebühr. Als "nachlaufende" Studiengebühr wird sie erst im Anschluss an das Studium bzw. mit Eintritt ins Berufsleben fällig. Daneben sind Entgelte für Einschreibung und Rückmeldungen oder Prüfungsanmeldungen u.ä. im Gespräch.
Nicht zu verwechseln sind die Gebühren für ein Studium in der Regelstudienzeit bzw. für ein Langzeitstudium mit den bereits üblichen Verwaltungsgebühren, Sozialbeiträgen und den Grundbeträgen für die Semestertickets öffentlicher Verkehrsmittel.

Studienkonten
Bei diesem System wird das Langzeitstudium in Rechnung gestellt. Den Studenten wird ein "Bildungsguthaben" mit "Bildungsgutscheine" entsprechend ihrem Studienfach und Studiengang gewährt. Damit wird das Studium ähnlich der BAfög-Förderungshöchstdauer zeitlich bzw. durch die Aufrechnung von Semesterwochenstunden oder Leistungspunkten im Umfang begrenzt. Unter bestimmten Umständen können auch weitere Studienleistungen in Anspruch genommen werden, etwa bei einem Fachwechsel oder einem Aufbaustudium.
Die weitere Inanspruchnahme von Bildungsdienstleistungen ist dann kostenpflichtig. Die von den Bundesländern erhobenen Gebühren liegen zwischen 270,- und 650,- €.

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