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Studienbeitragsdarlehen NRW.BANKDarlehen für den Studienbeitrag in NRW
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Seit einiger Zeit wird über die Einführung von Studienentgelten in verschiedenen Formen diskutiert. Einzelne deutsche Bundesländer haben bereits Modellversuche zur Erhebung von Studiengebühren bzw. zur Einrichtung von Studienkonten etabliert.

Im Ausland gibt es bereits seit einiger Zeit Modelle zur Finanzierung des Studiums durch die Studenten. Zur Unterstützung sind verschiedene Ansätze der staatlichen Beihilfe wie Studenten-Kredite zu finden.
Darlehen für Studienbeiträge in NRW
Aller guten Dinge sind Drei
Das Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK

· Einfache Beantragung – Will ich!
· Stressfreies Studium – Will ich!
· Bei BAföG begrenzte
  Rückzahlungsumme – Will ich!

Ist das auch Deine Meinung? Dann beantrage bei Deinem Studierenden­sekretariat das Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK.



Einfache Beantragung
Das Darlehen kann im Rahmen des Immatrikulations- oder Rückmeldeprozesses bei den Studierendensekretariaten beantragt werden. Es findet keine Bonitätsprüfung und kein Schufa-Eintrag statt, Du musst keine Sicherheiten stellen und es fallen auch keine Gebühren beim Vertragsabschluss an. Den Antrag kannst Du auf www.bildungsfinanzierung-nrw.de oder auf der Webseite Deiner Hochschule downloaden.
Einfach, oder?

Stressfreies Studium
Wenn Du bei der NRW.BANK das Studienbeitragsdarlehen beantragst, hast Du genug Zeit, um in Ruhe zu studieren. Denn die NRW.BANK gewährt Dir das Studienbeitragsdarlehen nicht nur für die Dauer der Regelstudienzeit sondern ganze vier Semester über die Regelstudienzeit hinaus! Das Studienbeitragsdarlehen wird von der NRW.BANK dann direkt an deine Hochschule ausgezahlt. Nach dem Studium hast Du erst mal Zeit um Fuß zu fassen, denn die Rückzahlung des Darlehens beginnt erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums – und das auch nur, wenn Du dann genug verdienst (hier werden auch Familienstand und Anzahl der Kinder mit einbezogen). Außerdem kannst Du wählen, ob Du monatlich 50, 100 oder 150 Euro zurückzahlen möchtest.
Stressfrei, oder?

Begrenzte Rückzahlsumme
Du beziehst bereits BAföG und möchtest für die Studienbeiträge ein Darlehen aufnehmen? Gerade dann ist die NRW.BANK die richtige Adresse für Dich! Denn nur bei uns gibt es die so genannte Kappungsgrenze. Das bedeutet: Wenn Du während Deines Studiums durchschnittlich ein monatliches BAföG von 334 Euro* oder mehr bekommst, musst Du das Studienbeitragsdarlehen nicht zurückzahlen. Wenn Du weniger monatliches BAföG bekommst, erhältst Du einen Teilerlass – z. B. bei 180 Euro BAföG pro Monat müsstest Du keine Zinsen auf das Studienbeitragsdarlehen zahlen. Das gibt es nur bei der NRW.BANK! Ob, und wenn ja wie viel Erlass Du bekämst, kannst Du unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de nachschauen – dort haben wir einen Tilgungs- und Kappungsrechner eingerichtet.
Genial, oder?

Weitere Informationen gibt's unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de oder im Beratungscenter der NRW.BANK unter 01805/10 38 30 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

* der durchschnittliche BAföG-Satz pro Monat beträgt 375 Euro (im Jahr 2005; Quelle: Deutsches Studentenwerk)

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· Sozioland-Umfrage: Wie viel Euro ist eine deutsche Uni Wert?


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"Die aktualisierte und erweiterte Neuausgabe bringt umfassend und übersichtlich alles Wichtige über die Förderungsprogramme für Studierende und Promovierende."
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