Wer kann ein Bankdarlehen empfangen? Wann wird ein Bankdarlehen gewährt? (§17 Abs. 3 BAföG)
Studenten von Höheren Fachschulen, von Akademien und von Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) können unabhängig von der Förderung des regulären BAföG ein Bankdarlehen erhalten. Das verzinsliche Bankdarlehen wird gezahlt,
wenn
· eine zweite Hochschulausbildung für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist.
· besondere Umstände des speziellen Einzelfalles, d.h. ein angestrebtes Ausbildungsziel, eine zweite Ausbildung erfordern.
oder
· für die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer.
bzw.
· im Falle einer Beihilfe zum Studienabschluss.
Wie wird ein BAföG-Bankdarlehen beantragt? Wie läuft die Antragstellung ab? (§46 BAföG)
Die Antragstellung läuft wie beim BAföG-Antrag. Die Bankdarlehen sind demnach schriftlich mit den Formblättern der Ämter für Ausbildungsförderung (Bafögamt) zu beantragen. Die Höhe der Darlehenssumme kann vom Auszubildenden mit dem Antrag für einen Bewilligungszeitraum verbindlich begrenzt werden. Liegen die Bedingungen für ein Bankdarlehen vor, wird das BAföG-Amt die entsprechenden Vertragsunterlagen der für das Darlehen zuständigen Deutschen Ausgleichsbank (DtA) übersenden.
Wie kommt der Darlehensvertrag zustande? (§18c, 50/51 BAföG)
Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragsteller ein Vertragsangebot der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), das binnen eines Monats angenommen werden kann. Dazu ist eine beglaubigte Unterschrift (z.B. beim Amt für Ausbildungsförderung (Bafögamt), beim Studentenwerk oder bei der Hausbank) nötig.
Wie wird die Auszahlung geregelt?
Die Zahlungen werden direkt von der Deutschen Ausgleichsbank geleistet. Diese akzeptiert dafür nur inländische Empfängerkonten. Bezieher des Bankdarlehen erhalten monatlich im Voraus eine feste Rate. Die Ratenhöhe richtet sich nach dem persönlichen Vermögen, dem Vermögen der Eltern oder des Ehepartners.
Der variable Zinssatz orientiert sich an dem Sechsmonats-EURIBOR
(European Interbank Offered Rate). Halbjährlich (April und Oktober) gibt es einen Kontoauszug, der den aktuellen Zinssatz und die Option zur Festschreibung für maximal 10 Jahre beinhaltet.
Wie läuft die Rückzahlung? (§18c BAföG)
Für die Rückforderung ist ebenfalls die Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn, verantwortlich. Diese wird den Darlehensnehmer rechtzeitig über die Höhe der gesamten Darlehensschuld, die Zinsen und die monatlichen Raten informieren. Dieser Tilgungsplan wird etwa zwei Monate vor Ablauf der Karenzzeit versandt. Zusätzlich zur Darlehenssumme und den Zinsen wird eine Verwaltungsgebühr von einem Prozent berechnet.
Die Darlehensrückzahlung wird im Lastschriftverfahren direkt vom Konto des Darlehensnehmers eingezogen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von mindestens 105 €. Die erste Rate ist sechs Monate nach Ende der Förderungszeit zu bezahlen. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Eine vorzeitige Darlehenstilgung (teilweise oder vollkommene Tilgung) ist möglich, führt jedoch nicht wie beim zinslosen Bankdarlehen zu einer Nachlassgewährung. Im Falle eines finanziellen Engpasses ist eine befriste Reduzierung der Rückzahlungsrate beantragbar. Eine Stundung kann für ein Jahr oder länger unter Einreichung entsprechender Vermögensnachweise gewährt werden; die Verzinsung setzt sich während dieser Zeit fort.
Achtung!
Sind sowohl ein Staatsdarlehen als auch ein Bankdarlehen zu begleichen, hat zunächst das verzinsliche Bankdarlehen Vorrang bei der Rückzahlung. Die gemeinsame Frist verlängert sich auf 22 Jahre.
Erst im Juli 2003 veröffentlichten Ulrich Ramsauer und Michael Stallbaum den neuen Ratgeber. Beschrieben wird u.a. über den Anspruch, den Antrag und die Erstreitung von Bafög.