Eigenes Vermögen Vermögensfreibeträge 5.200 € anrechenbares Vermögen durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes
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Summe der positiven Einkünfte der Unterhaltspflichtigen Ausgaben zur sozialen Sicherung (Pauschale) zu leistende Steuern sonstiges Einkommen (ohne Kindergeld) Nettoeinkommen Einkommensfreibeträge anrechenbares Einkommen der Unterhaltspflichtigen
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Bedarf des Antragstellers Sonderbedarf Gesamtbedarf anrechenbares eigenes Einkommen anrechenbares Vermögen anrechenbares Einkommen der Unterhaltspflichtigen Förderungsbetrag nach dem BAföG
Erst im Juli 2003 veröffentlichten Ulrich Ramsauer und Michael Stallbaum den neuen Ratgeber. Beschrieben wird u.a. über den Anspruch, den Antrag und die Erstreitung von Bafög.