Ein Studium ist teuer ... Vom Studentenkonto gehen neben der Miete auch allerlei Rechnungen sowie für die Uni auch noch der Semesterbeitrag, das Ticket für den Nahverkehr und vielleicht auch noch Studiengebühren ab. Daneben brauchen Studenten Geld für Lebensmittel, Studienmaterialien, das Auto, Kneipentouren etc.
Wem steht Bafög zu? Förderungsfähig sind Erstausbildungen an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen und schulische Ausbildungen ab Klasse 10 (auswärtige Unterbringung), in Berufs-, Fach-, Fachoberschulen oder Abendschulen. Gefördert wir ein Studium, wenn es höchstens bis zum 30. Lebensjahr begonnen wurde. Unter bestimmten Umständen bewilligen die Bafögämter der Studentenwerke jedoch auch darüber hinaus noch Bafög. Die Förderhöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit. Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge werden über 2 Semester gefördert.
Nachweis finanzieller Verhältnisse Zunächst muss dem "Bafög-Amt" die eigene Finanzlage dargelegt werden. Auszubildende geben ihre erwarteten Einkünfte und ihr aktuelles Vermögen an. Bei den Eltern und Ehepartnern ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres (oder aktuellere Bezüge, falls diese geringer sein sollten) relevant.
"Elternunabhängige Förderung" wird gewährt, wenn der Antragsteller entweder ...
1. 2. 3.
das Studium erst nach dem 30. Lebensjahre aufgenommen wird nach dem 18. Lebensjahr bereits 5 Jahre erwerbstätig war nach 3 jhr. Ausbildung 3 Jahre erwerbstätig war
Errechnung des Bedarfsatzes Ausgehend von den allgemeinen, der Ausbildungsform und Unterbringung entsprechenden Grund-Bedarfsätzen und der individuellen Finanzsituation wird das gewährte Bafög errechnet. (vgl. Tabelle & Modell-Rechnung)
- = - - - =
Grundbedarf des Antragstellers Sonderbedarf (max 64 € Mietzuschuß; 47 € Kranken- , 8 € Pflegeversicherung) Gesamtbedarf anrechenbares eigenes Einkommen anrechenbares eigenes Vermögen (5.200 € inkl. Zinsen) anrechenbares Einkommen der Unterhaltspflichtigen Förderungsbetrag nach dem BAföG
Wo gibt es Bafög-Anträge? Unterstützung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem ein Antrag auf Bafög gestellt wurde. Das BMBF empfiehlt Anträge auf Auslandsförderung bei den Bafögämtern der Studentenwerke möglichst frühzeitig (mindestens 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung) zu stellen. Anträge auf Aktualisierung und den Härtefreibetrag sollten mindestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Studieren im Ausland Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in- und ausländischer Hochschulen können für die jeweilige Dauer des Auslandsstudiums gefördert werden. Andernfalls gilt, dass nach mindestens einjähriger Ausbildung in Deutschland Studienzeiten im europäischen Ausland bis zum Studienabschluss wie folgt "bezuschußt" werden:
nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis ca. 4.500 €/Studienjahr)
Reiseaufwendungen
Aufwendungen für die Krankenversicherung
Für einen Studienaufenthalt außerhalb der EU können für ein Jahr bzw. aus besonderen Gründe für maximal zweieinhalb Jahre Zuschläge oder besondere Auslandsförderungen von den Bafögämtern der Studentenwerke gezahlt werden.
Die Förderung Die Fördersumme setzt sich aus zwei Förderungsarten zusammen: 50% Zuschuß & 50% zinsfreies Darlehen. Dieses wird für nach dem 28.02.2001 begonnene Ausbildungsabschnitte auf 10.000 € begrenzt. Gefördert wird die Regelstudienzeit plus 2 Semester Ergänzung- oder Aufbaustudium. Die Förderungshöchstdauer (FHD) kann verlängert werden ...
bei schwerwiegenden Gründen / Härtefällen bei Mitwirkung in Hochschul- oder Länderorganen bei erstmaligem Nichtbestehen der Abschlußprüfung bei Pflege & Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren
Tilgung & Erlaß Die erste monatliche Rate von mind. 105 € ist 5 Jahre nach Ende der FHD zu bezahlen. Die Tilgung erfolgt über max. 20 Jahre, wird aber nur fällig sobald das Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt.
Darlehenserlass für die besten 30% der Prüflinge/Kalenderjahr
25% 20% 15%
innerhalb der FHD innerhalb von 6 Monaten nach der FHD innerhalb von 12 Monaten nach der FHD
Darlehenserlass für besonders Schnelle
Wer 4 Monate früher abschließt, bekommt 2.5600 € erlassen; wer 2 Monate früher beenden kann, bekommt immerhin 1.025 € erlassen.
Darlehenserlass für die Kinderbetreuung
Die Rückzahlung wird auf Antrag für jeden Monat erlassen, in dem ein Kind unter 10J. erzogen oder ein behindertes Kind betreut wurde.
Wo sitzt das nächste Bafög-Amt?
Die Bafögämter sind eigentlich Abteilungen der Studentenwerke. Diese haben in jeder Hochschulstadt eine Vertretung, i.d.R. in der Nähe des Campus. Wo das Amt für Bafög bzw. das Studentenwerk in eurer Stadt sitzt, könnt ihr aus diesen Übersichten erfahren: Bafögämter und Studentenwerke in Deutschland.
Betrug beim Bafög-Antrag Die Ämter für Ausbildungsförderung und das Bundesfinanzministerium machen sich mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft auf gegen unrechtmäßige Bafög-Empfänger vorzugehen. Anlass ist die Vielzahl verschwiegener Vermögenswerte der Leistungsbezieher.
Dabei bleiben Ersttäter, die einen Schaden von unter 1.000 euro; verursachten, in der Regel straffrei. Das Verfahren wird nach Begleichung der Schadenssumme wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dagegen können Verfahren wegen Schäden bis 2.500 € gegen Auflage eingestellt werden. Höhere Schäden können einen Strafbefehl oder eine Anklage nach sich ziehen. Wer bereits straffällig geworden ist oder sich nicht reumütig zeigt, kann sogar zu 90 Tagessätzen Geldstrafe (Eintrag ins Führungszeugnis) verurteilt werden.
Erst im Juli 2003 veröffentlichten Ulrich Ramsauer und Michael Stallbaum den neuen Ratgeber. Beschrieben wird u.a. über den Anspruch, den Antrag und die Erstreitung von Bafög.